Die Anlage eines dauerhaften Stomas ist meist die letzte Option nach einer oder mehreren Operationen und Therapien. Damit Stomaträger selbstbestimmt leben und ihren veränderten Alltag meistern können, sind Hilfen im medizinisch-pflegerischen, psychischen und sozialen Bereich notwendig. Daher wird oft nach einer Stoma-Operation zu einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik geraten.
Bei der Auswahl der Reha-Klinik haben Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, sie können im Antrag ihre Wunschklinik angeben. Die Wahl der Klinik sollte begründet werden. Daher ist es empfehlenswert, vorher mit dem behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst der Klinik zu besprechen, welche Reha-Klinik am besten geeignet ist. Aspekte, die bei der Entscheidung wichtig sein können sind zum Beispiel:
Die angebotenen Maßnahmen der Rehabilitation sollten ein umfassendes Therapiekonzept darstellen, dass sowohl konkret auf den Umgang mit dem Stoma eingeht als auch auf die Grunderkrankung, die dem Stoma vorausging. Dieses Gesamtkonzept muss qualitätssichernd umgesetzt werden. Die Qualitätsstandards von Kliniken können von unabhängiger Stelle geprüft und zertifiziert werden. Eine solche Zertifizierung sollte man bei seiner Wahl berücksichtigen.
Die Maßnahmen der Rehabilitation können je nach Klinik und Angebot variieren, in der Regel sollten sie folgende Leistungen umfassen:
Die Anschlussrehabilitation (AHB) kann ambulant oder stationär in einer Reha-Klinik durchgeführt werden und erstreckt sich in der Regel über drei Wochen. Sie schließt sich unmittelbar an den Klinikaufenthalt an. Nach einer Operation sollte sie spätestens zwei Wochen nach der Entlassung beginnen. Der Antrag für die AHB muss noch vor der Entlassung aus der Klinik gestellt werden. Unterstützung zum Beispiel bei der Antragstellung bietet hierbei der Sozialdienst des Krankenhauses. Ziel der Anschlussrehabilitation ist die Wiederherstellung der körperlichen Belastbarkeit und der Fähigkeit, mit dem Alltag zurechtzukommen.
Fedor Singer